AGB

L&A Performance House (L&A Coaching GmbH) Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Mitgliedschaft (AGB)
 
§ 1 Vertragsabschluss und Mitgliedschaft
Der Mitgliedschaftsantrag stellt ein bindendes Angebot an die L&A Coaching GmbH zum Abschluss eines
Mitgliedschaftsvertrags dar. Der Vertrag kommt zum Zeitpunkt der Antragsstellung zustande, sofern nicht die L&A Coaching GmbH
innerhalb von zwei Wochen ab Datum der Antragsstellung das Angebot ablehnt. Mitgliedschaften, welche online und/oder nicht innerhalb
der Räumlichkeiten der L&A Coaching GmbH abgeschlossen wurden, haben ein 14tägiges Widerrufsrecht. Mit Abschluss des Vertrages
bestätigt das Mitglied, Angebote und Einrichtung des L&A Performance House ausgiebig geprüft zu haben und ist berechtigt, diese
während der Öffnungszeiten zu nutzen. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung
eines anwesenden gesetzlichen Vertreters, beispielsweise eines Erziehungsberechtigten, möglich.

§ 2 Personal Training
Die in einem Mitgliedsvertrag beinhalteten Personal Trainingseinheiten müssen innerhalb des jeweiligen Leistungszeitraumes in Anspruch
genommen werden und können nicht gesammelt oder in Folgemonate/jahre übernommen werden. Werden die vertraglich vereinbarten
Leistungen vom Mitglied vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit nicht beansprucht, besteht von Seiten des Mitglieds kein Anspruch auf eine
Preisreduktion oder Rückvergütung. Nach Ende der Laufzeit verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainings und
Beratungstermine. Bei Verhinderung hat das Mitglied schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Ernährungscoaching und Personal
Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Einheit in voller Höhe berechnet. Das Gleiche gilt
für unentschuldigtes Nichterscheinen. Die L&A Coaching GmbH ist nicht verpflichtet, den nicht selbst verschuldeten verpassten Termin
einer Ernährungs oder Trainingseinheit nachzuholen. Davon ausgenommen ist eine Absage des Mitglieds aus gesundheitlichen Gründen.
Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit im Indoor oder Outdoorbereich aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse
etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, wird der Termin nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird
ausschließlich von der L&A Coaching GmbH getroffen.

§ 3 Nutzungsumfang der Mitgliedskarte
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der Einrichtung des L&A Performance House. Eintritt und Nutzung sind nur nach Vorlage einer
gültigen Mitgliedskarte möglich. Die Kosten für die Mitgliedkarte sind in der Startpauschale enthalten. Mitgliedschaft und Karte sind ohne
Zustimmung der L&A Coaching GmbH nicht auf Dritte übertragbar. Im Falle des Missbrauchs des Nutzungsumfangs der Mitgliedskarte,
insbesondere der Überlassung an Dritte, verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Schadensersatzpauschale in Höhe von 150€.

§ 4 Vertragsruhezeit
Vertragsruhezeiten werden in folgenden Ausnahmefällen und nach Einwilligung der L&A Coaching GmbH gewährt.
Ausnahmefälle können Fälle von Erkrankungen oder aus Kulanz erteilten Gründen sein, welche eine Teilnahme am Training laut
behandelndem Arzt und entsprechendem Attest nicht zulassen. Der Beginn der Vertragsruhezeit erfolgt immer zu Beginn der
Vertragsperiode. Hierbei richtet sich der Beginn der Vertragsruhezeit nach den vertraglich festgelegten Konditionen und kann wahlweise,
je nach Tarif, wöchentlich oder monatlich erfolgen. Die Vertragsruhezeit muss der L&A Coaching GmbH rechtzeitig mitgeteilt werden.
Rechtzeitig heißt, mindestens 14 Tage vor gewünschtem Eintreten der Vertragsruhezeit. Die Mitteilung hat schriftlich an kontakt@la
coaching.de zu erfolgen. Diese durch die L&A Coaching GmbH bewilligte Vertragsruhezeit wird dann als beitragspflichtige Zeit an das
Ende der Vertragsdauer gehängt. Einmal im Kalenderjahr gewährt die L&A Coaching GmbH seinem Mitglied zusätzlich zwei
Urlaubmonate. Diese kann das Mitglied einzeln oder zusammenhängend für Urlaubszwecke eintragen lassen. Auch hier gilt die Regelung
der Verlängerung der Vertragsdauer um die beitragspflichtigen Monate.
 
§ 5 Mitgliedsbeitrag, Fälligkeit, Preisanpassung, Räumlichkeiten
Die Abbuchung der vereinbarten Mitgliedsbeiträge kann wahlweise zum 01. oder 15. eines Monats oder wöchentlich erfolgen. Sofern der
Nutzungsbeginn zeitlich vor dem Vertragsstart liegt, fällt ein Betrag für die vorvertragliche Nutzung an. Die Abbuchung der
vorvertraglichen Nutzung sowie die der vertraglich vereinbarten Startpauschale wird gemeinsam mit der Abbuchung des ersten Beitrages
abgewickelt. Die Startpauschale beinhaltet ein Einweisungstraining (inklusive umfangreicher Anamnese, Geräte und Übungsauswahl
sowie Erklärung und Korrektur der Trainingsausführung und die Trainingsplanerstellung) seitens des Fachpersonals der L&A Coaching
GmbH. Des Weiteren beinhaltet diese die allgemeinen Verwaltungsgebühren sowie die Gebühren für die Erstellung des SEPA
Lastschriftmandates sowie die Kosten der Mitgliedskarte. Das Mitglied hat für den Lastschrifteinzugstermin für die ausreichende Deckung
des von ihm angegebenen Kontos zu sorgen. Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen
Dienstleister Finion Capital GmbH, Raboisen 6 20095 Hamburg, Deutschland, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden
Dienstleister zu übertragen. Hiermit erklärt das Mitglied sein Einverständnis für die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten (Name,
 
Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN,
BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) nur zum Zwecke des Einzugs, der sich aus dem
Mitgliedsvertrag gegen das Mitglied aufkommenden Forderungen ergibt und erteilt insoweit ein gültiges SEPALastschriftmandat, in dem
die Finion Capital GmbH, (Zahlungsempfänger/GläubigerIdentifikationsnummer [DE28ZZZ00000361663]) ermächtigt wird, Zahlungen
von dem Konto des Mitglieds mittels Lastschrift einzuziehen und sein Kreditinstitut dazu anweist, die Finion Capital GmbH auf sein
Konto gezogene Lastschriften einzulösen. Sollte das Mitglied mit mehr als drei Mitgliedsbeiträgen in Rückstand sein, ist die L&A
Coaching GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen und Schadensersatz gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen geltend zu machen. Der Mitgliedsbeitrag kann durch die L&A Coaching GmbH angepasst werden, sofern diese
Beitragsanpassung durch beispielsweise Inflation, Änderung der Mehrwertsteuer (derzeit 19%), Allgemeine Steigerung der Nebenkosten
oder Ähnlichem, begründet ist. Die entsprechende Änderung des Mitgliedsbeitrags kann dem Mitglied in Textform mitgeteilt werden. Der
geänderte Mitgliedsbeitrag ist erstmals zum Monatsersten nach Zugang der Mitteilung geschuldet. Der Anspruch auf ein
Sonderkündigungsrecht besteht mit einer Frist von vier Wochen. Die Bestimmungen aus diesem Vertrag insbesondere hinsichtlich des
Personal Trainings, Öffnungszeiten, Haftung, etc. richten sich an die Räumlichkeiten und das damit verbundene Angebot der L&A
Coaching GmbH am Tecklenburger Damm 59, 49477 Ibbenbüren.
 
§ 6 Änderung der Öffnungszeiten/ Betreuungszeiten/ Kurszeiten
Die L&A Coaching GmbH behält sich vor, die Öffnungszeiten/Betreuungszeiten/Kurszeiten der Einrichtungen des L&A
Performance House in zumutbarer Weise zu ändern. Dieses gilt insbesondere, aber nicht nur, für christliche Feiertage
(Ostern, Weihnachten, etc.) und im Falle notwendiger Reparatur und Wartungsarbeiten. Das Mitglied hat in diesen
Fällen keinen Anspruch auf anteilige Erstattung von Mitgliedsbeiträgen. Gleiches gilt, wenn die Einrichtung aus Gründen, die nicht von
der L&A Coaching GmbH zu vertreten sind, nicht genutzt werden können sowie bei höherer Gewalt.
 
§ 7 Laufzeit der Mitgliedschaft und Kündigung
Der Vertrag ist für die in der Mitgliedschaft vereinbarte Laufzeit (Grundlaufzeit) fest geschlossen. Kündigt das Mitglied oder die L&A
Coaching GmbH nicht mit einer Frist von mindestens acht Wochen (bei einer Grundlaufzeit von 12 bis 18 Monaten) oder von mindestens
vier Wochen (bei einer Grundlaufzeit von einem Monat) vor dem jeweiligen Ende der Grundlaufzeit in Textform, so verlängert sich das
Vertragsverhältnis um einen Monat. Die Kündigungsfrist beträgt dann wiederum vier Wochen. Der monatlich kündbare Tarif mit
monatlicher Abbuchung muss mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt worden sein, ansonsten verlängert sich die
Mitgliedschaft automatisch um einen weiteren Monat. Der flexible Tarif mit einer wöchentlichen Abbuchung muss mit einer Frist von vier
Wochen zum Ablauf des vierwöchigen Zyklus gekündigt worden sein, ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um einen
weiteren vierwöchigen Zyklus. Mitgliedschaften, welche online und/oder nicht innerhalb der Räumlichkeiten der L&A Coaching GmbH
abgeschlossen wurden, haben ein 14tägiges Widerrufsrecht. Sollte das Mitglied innerhalb der ersten 14 Tage die Angebote der L&A
Coaching GmbH in Anspruch genommen haben, erlischt das Widerrufsrecht. Im Falle einer durch ein ärztliches Attest nachgewiesenen
Erkrankung, welche eine Nutzung der Einrichtung des L&A Performance House unmöglich macht, sowie im Falle eines durch Vorlage der
Ab und Anmeldebescheinigung nachgewiesenen Umzugs in einen weiter als 35 Kilometer vom L&A Performance House entfernten Ort,
ist das Mitglied berechtigt, das Vertragsverhältnis mit vierwöchiger Frist zum Monatsende außerordentlich zu kündigen.

§ 8 Änderung der persönlichen Daten
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, Kontaktdaten, etc.) der L&A
Coaching GmbH unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche der L&A Coaching GmbH dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung
der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt hat, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt. Die Anpassung bzw. Änderung der
vertragsrelevanten persönlichen Daten, sollte immer in Textform erfolgen.
 
§ 9 Hausordnung
Es gilt die ausgehängte Hausordnung. Diese erkennt das Mitglied durch seine Unterschrift des Mitgliedsvertrages ausdrücklich an. Den
Anweisungen des Trainer und Aufsichtspersonals der L&A Coaching GmbH ist immer Folge zu leisten. Bei wiederholten Verstößen ist
die L&A Coaching GmbH zur Erteilung eines Hausverbotes, zur außerordentlich fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses und zur
Geldendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt. Die Verpflichtung, die vertraglich
vereinbarten Beiträge zu zahlen, bleibt davon unberührt.

§ 10 Haftung/ Betreuungszeiten
Die L&A Coaching GmbH haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit,
die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von L&A Coaching GmbH, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen
Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, welche von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für
 
sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist seitens der L&A Coaching GmbH, ihrer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die L&A Coaching GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache
Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die
Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. L&A Coaching GmbH haftet jedoch nur, soweit die
Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine weitergehende Haftung von L&A Coaching GmbH ist
ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische
Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung von L&A Coaching GmbH
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände des Mitglieds, übernimmt die
L&A Coaching GmbH keine Haftung. In den Räumlichkeiten der L&A Coaching GmbH sind Trainer/Angestellte regelmäßig von 8:30
Uhr bis 21:00 Uhr anzutreffen. In der Zeit von 21:00 Uhr bis 8:30 Uhr sind die Mitglieder selbst verantwortlich, da kein Personal zur
Überwachung vor Ort ist. Dasselbe gilt, wenn die Mitglieder Kinder oder Haustiere mitbringen. Für diese Besonderheit schließt die L&A
Coaching GmbH die Verantwortung aus. Das Hauptaugenmerk des Personals/Trainer liegt in der Korrektur der Trainingsausführungen der
Mitglieder. Eine weitergehende Fürsorge für etwaig mitgebrachte Kinder und Haustiere kann nicht gewährleistet werden. Die Mitglieder
sind hierfür selbst verantwortlich. Erziehungsberechtigte haften für Ihre Kinder und mitgebrachten Haustiere.
 
§ 11 Datenschutz
L&A Coaching GmbH, als die nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortliche Stelle versichert, dass die Erhebung, die
Speicherung, die Veränderung, die Übermittlung, die Sperrung, die Löschung und die Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten immer in
Übereinstimmung mit der geltenden Datenschutzgrundverordnung (Art. 28, 32 DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgt. Im
Rahmen der Mitgliedschaft werden verschiedene personenbezogene Daten (Vorname, Name, Anschrift, EMail, Telefonnummer,
Kontoverbindung und Gesundheitsdaten) erhoben. Diese Erhebung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke im
Rahmen des geschlossenen Vertragsverhältnisses. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ausschließlich an die im
Rahmen der Vertragsabwicklung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO) beteiligten Dienstleistungspartner, wie z.B. das mit
Zahlungsangelegenheiten beauftragte Kreditinstitut. In den Fällen der Weitergabe der Daten an Dritte beschränkt sich der Umfang der
übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum. Mit der Bekanntgabe der personenbezogenen Daten und der Akzeptanz dieser
Datenschutzerklärung erklärt das Mitglied sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten entsprechend
der vorgenannten Datenschutzerklärung einverstanden. Das Mitglied hat das Recht, unentgeltlich Auskunft zu den zu seiner Person
gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sofern die bei L&A Coaching GmbH gespeicherten personenbezogenen Daten
unrichtig sind, werden die Daten auf einen entsprechenden Hinweis selbstverständlich berichtigt. Das Mitglied hat ferner das Recht, seine
Einwilligung in die Speicherung der zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu
widerrufen. Im Falle einer entsprechenden Mitteilung werden die gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht, es sei denn, die
betreffenden Daten werden zur Erfüllung der Pflichten des geschlossenen Vertragsverhältnisses noch benötigt oder gesetzliche Regelungen
stehen einer Löschung entgegen. In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung eine Sperrung der betreffenden personenbezogenen
Daten.
 
§ 12 Videoüberwachung
Im L&A Performance House werden zur Erhöhung der Sicherheit der Eingangsbereich, die Trainingsfläche und das Rolltor durch
Videokameras überwacht. Die Aufnahmen werden für einen Zeitraum von vier Wochen gespeichert und löschen sich danach automatisch.
Die Videoüberwachung dient aufgrund der 24stündigen Öffnungszeiten zur Sicherheit der Mitglieder in den nichtbetreuten Zeiten sowie
zur Aufklärung möglicher Straftaten.
 
§ 13 Gleit und Änderungsklausel
Die L&A Coaching GmbH behält sich Änderungen und Anpassungen an diesem Vertrag und seinen Bestimmungen jederzeit vor. Sollte
die L&A Coaching GmbH Änderungen an einzelnen Bestimmungen oder diesem Vertrag vornehmen, wird die aktualisierte Version allen
Mitgliedern zugänglich gemacht. Weiterhin hängt die L&A Coaching GmbH die stets aktuelle Version der AGB und Hausordnung in Ihren
Räumlichkeiten frei aus.
 
§ 14 Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder sollte dieser Vertrag eine Lücke in seinen Bestimmungen enthalten, soll
dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berühren.
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag und seinen Bestimmungen ist Ibbenbüren.